Broschüre „Erfolgreich zusammenareiten mit (lokaler) Verwaltung und Politik“
Die Broschüre „Erfolgreich zusammenarbeiten mit (lokaler) Verwaltung und Politik“ ist ein kompakter Wegweiser. Sie hält Tipps und Ideen bereit, um für individuelle Anliegen Ansätze und Verbündete in Politik und Verwaltung zu finden. So könnt Ihr Eure Ziele in Zukunft noch effektiver verfolgen.
Für wen ist die Broschüre?
Erst einmal für alle, die Interesse am Thema habe! Konkreter haben wir an Initiativen und Vereinen gedacht, die auf eine gute Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung angewiesen sind, um ihre Ziele zu erreichen.
Worum geht es genau?
Anhand von zwei Beispielen aus der ernährungspolitischen Arbeit führt die Broschüre durch möglichen Handlungsschritte in der Zusammenarbeit mit kommunaler Verwaltung und Politik. Die Beispiele fangen bei einer Idee an und werden Schritt für Schritt konkreter. Zudem werden mögliche Fallstricke und deren Lösung aufgezeigt. So lernt Ihr unterschiedliche Wege durch die erst einmal unzugänglich erscheinenden kommunalpolitischen Strukturen kennen.
Wie kam es zur Idee der Broschüre?
Immer wieder arbeiten Vereine und Initiativen lokaler Politik und Verwaltung zusammen. Das Geflecht der kommunalen Entscheidungsfindung ist allerdings oft nicht so leicht zu durchschauen und mögliche Ansprechpartner*innen erst einmal nicht auffindbar. Vereine und Initiativen, die ihre Ziele auf die kommunalpolitische Agenda setzen wollen, stehen daher häufig vor folgenden Fragen: Wer ist eigentlich zuständig für unser Anliegen und kann etwas bewegen? Wie kommen wir an diese Menschen heran? Und wie können wir sie überzeugen, unser Ziel zu unterstützen?
Auch der Ernährungsrat Leipzig hat sich diese Fragen nach der Vereinsgründung 2019 gestellt und sich kurzum daran gemacht, sich dieses Geflecht zu erschließen. Zwei Jahre, zwei Workshops zum Thema und erste Zusammenarbeiten mit der Kommunalpolitik später, ist im Winter 2020/21 die Broschüre “Erfolgreich zusammenarbeiten mit (lokaler) Verwaltung und Politik” entstanden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.