Seit dem 18. Oktober 2023 sind sie (vom Stadtrat) beschlossene Sache:
Die Ausschreibungskriterien und Regeln zur Bereitstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen im Eigentum der Stadt Leipzig. Wir freuen uns sehr, dass sie 2025 erstmalig angewendet wurden und die ersten Flächen ab 01.01.2026 an ihre neuen Pächter*innen übergeben werden konnten.
Die Vergabe mit den neuen Kriterien stellt für alle Beteiligten einen transparenten Prozess her. Neue Pächter*in wird nicht, wer das meiste Geld auf den Tisch legt, sondern wer die Kriterien am besten erfüllt. Belohnt werden zum Beispiel (Jung-)Landwirt*innen aus der Region, die selbst ausbilden und das Land ökologisch bewirtschaften oder zumindest auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger verzichten. Das dahinter liegende Ziel ist es, den Anteil der Öko-Landwirtschaft in Leipzig zu erhöhen (auf 30 Prozent bis 2030) mit Produkten, die stärker regional vermarktet werden. Die neuen Pachtverträge laufen 15 Jahre, um die Umstellung bisher konventionell bewirtschafteter Flächen auf Bioanbau zu unterstützen.
Die erste Tranche mit einer Gesamtfläche von 79,5 Hektar umfasste sieben Flächenlose zwischen 1 und 42 Hektar, mehrheitlich im Leipziger Westen und Südwesten lokalisiert. Durch die unterschiedlichen Flächengrößen sollten sich sowohl kleinere als auch größere Betriebe angesprochen fühlen.
Quelle: Stadt Leipzig, LIegenschaftsamt
Dieser Plan ging auf. Nach Ablauf der einmonatigen Bewerbungsfrist am 31. März 2025 lagen dem Liegenschaftsamt 34 Bewerbungen von insgesamt 15 Bewerber*innen vor (Mehrfachbewerbungen waren möglich). Unter ihnen waren 7 ökologisch wirtschaftende Betriebe bzw. Solidarische Landwirtschaften, 5 konventionell und 1 teilökologisch arbeitender Betrieb sowie 2 sonstige Bewerber*innen, die nicht als Landwirt*innen zu zählen sind. Für jedes Flächenlos gingen zwischen 2 und 7 Bewerbungen ein.
Tranche 1 - Auswertung
Obwohl 15 der insgesamt 34 Bewerbungen von Bio-Landwirt*innen bzw. Solidarischen Landwirtschaften eingingen, hatten konventionell arbeitende Landwirt*innen trotzdem gute Chancen auf die Flächen. Dies nicht zuletzt, weil die Quote der Rücktritte und Absagen von Erst- und Zweitplatzierten recht hoch war. Der bürokratische Aufwand für die Einreichung bzw. Sichtung der Nachweise ist in diesem Zusammenhang einer der größten Kritikpunkte am Verfahren bisher.
5 der ausgeschriebenen 7 Lose werden nun unter den Vorgabekriterien bewirtschaftet werden, darunter 42 Hektar ökologisch (entspricht 53 % der neuverpachteten Fläche) und 30,7 Hektar auf konventionelle Weise. Das Flächenlos 6 mit 2 Hektar ist noch offen. Für die zwei Grünlandflächen mit insgesamt 4,5 Hektar (Lose 5 und 7) steht die Verpachtung weiterhin aus.
Der Anteil an ökologisch bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen der Stadt Leipzig stieg damit von 9,6 Prozent auf 12,0 Prozent. Im Vergleich zum sächsischen Durchschnitt von 10 Prozent ist das nicht schlecht. Bis zum Ziel von 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 ist es aber noch ein weiter Weg.
2. Tranche – Ausschreibung voraussichtlich im März 2026
Für das Ende des ersten Quartals 2026 (voraussichtlich März) sind weitere Ausschreibungen in einer zweiten Tranche geplant. Die Flächenlose sind bereits vorausgewählt und wurden durch das entstandene Sachverständigengremium bewertet. Es werden voraussichtlich 21 Hektar ausgeschrieben, die sich auf 6 Lose im Nordosten und Nordwesten der Stadt Leipzig verteilen. Wir werden dazu gesondert informieren!
Das Liegenschaftsamt ist dann gut vorbereitet: Aus der ehemaligen kleinen Arbeitsgruppe ist ein neues Sachgebiet entstanden mit nun 5 Mitarbeitenden. Auch ein neuer Musterpachtvertrag erleichtert die Arbeit. Parallel findet im ersten Halbjahr 2026 die Evaluation der ersten Tranche mit den lokalen und regionalen Landwirtschaftsunternehmen statt, um das Konzept zu bewerten.
Möglicherweise wird es trotzdem erst einmal bei einer 2. Tranche bleiben oder zumindest deutlich kleinere Tranchen in Zukunft geben. Gründe dafür sind herausfordernde Zuschnitte und schwierige Erreichbarkeiten sowie Überplanung der Flächen und sonstige konkurrierende städtische Bedarfe.