Der nächste Meilenstein ist geschafft! Feierlich können wir verkünden, dass der Ernährungsrat am 12. Februar vom Finanzamt Leipzig als gemeinnützig erklärt wurde.
Daher möchten wir an dieser Stelle erstmalig zu Spenden aufrufen, auf die der Ernährungsrat, insbesondere in der aktuellen Aufbauphase angewiesen ist, um neue und bestehende Projekte voranzubringen. Die gute Nachricht für Dich: Dank der bestätigten Gemeinnützigkeit, kannst Du deine Spende nun von der Steuer absetzen. Wir freuen uns also über jeden Beitrag, der uns die Chance gibt, mit euch gemeinsam die nächsten Schritte zu gehen, um „gutes Essen für alle“ zu ermöglichen!
Seit 2020 kannst Du den Verein außerdem über eine Beitragszahlung als offizielles Mitglied finanziell unterstützen. Auch hierfür gilt seit Mitte Februar, die steuerliche Absetzbarkeit. Dein Beitrag wird jährlich über ein SEPA-Lastschrift-Mandat einbezogen. Hier findest du den Mitgliedsantrag und die dazugehörige Satzung und Beitragsordnung.
Auch für 2019 kannst Du noch einen Beitrag als offizielles Mitglied leisten, indem du eine Überweisung mit dem Verwendungszweck „Mitgliedsbeitrag 2019“ an uns richtest.
Unsere Kontodaten für Spenden und Mitgliedsbeiträge für 2019 findest du hier:
Kontoinhaber*in: Ernährungsrat Leipzig e.V.
IBAN: DE64 4306 0967 1040 0067 00
BIC: GENODEM1GLS
GLS Bank
Solltest du eine Spendenbescheinigung brauchen (außer für den Mitgliedsbeitrag 2019), dann schreibe bitte deine Adresse in den Verwendungszweck, damit wir Dir eine Spendenbescheinigung zukommen lassen können.