Herzliche Einladung zu unserer Tafelrunde #2 am 29. Oktober zur Frage „Gentechnik? Ich entscheide!“: Ist unsere Wahlfreiheit bezüglich des ökologischen Landbaus und der gentechnikfreien Landwirtschaft durch aktuelle EU-Pläne bedroht?
Wir sind besorgt über die aktuellen Diskussionen über neue Regelungen zu Neuen Genetischen Techniken (NGTs) und Genetisch Veränderten Organismen (GVOs) auf EU-Ebene. Die Europäische Kommission plant, die bestehenden Standards für GVO wie die Kennzeichnungs – und Nachweispflicht, die Risikobewertung, die Koexistenzregeln und die Haftungsregeln zu beschneiden oder sogar abzuschaffen, sowie die NGT aus dem rechtlichen Rahmen für GVO auszuschließen.
Um die Akteur*innen der Lebensmittelbranche über die aktuelle Situation zu informieren und weil wir es für wichtig halten, dass jeder seine Verantwortung wahrnehmen kann, laden wir in Kooperation mit Slow Food Youth zu einer Podiumsdiskussion ein.
Termin: 29.10.2025, 18.00 Uhr
Ort: Hayai, Markranstädter Straße 8, 04229 Leipzig
Thema: Was genau sind die Neuen Genetischen Techniken? Welche Konsequenzen hat das für mich? Was heißt das für meine Kund*innen?
Aus organisatorischen Gründen, bitten wir um Anmeldung.
Die beiden Expertinnen Milana Müller (Saatgutproduzentin) und Judith Düesberg (Gen-ethisches Netzwerk e.V.) werden uns die Situation erklären, bevor es dann Zeit für Fragen und Diskussionen geben wird.
Obwohl sich die Mehrheit der europäischen Bevölkerung für die Wahlfreiheit und die Beibehaltung des Vorsorgeprinzips ausgesprochen hat, scheint sich die Europäische Kommission darüber hinwegsetzen zu wollen. Sowohl die biologische als auch die konventionelle gentechnikfreie Landwirtschaft wären ernsthaft bedroht und könnten langfristig aussterben.
Die Diskussionen laufen noch und wir Landwirt*innen, Erzeuger*innen, Lieferant*innen, Verkäufer*innen und Verbraucher*innen können uns noch äußern, um unsere Wahlfreiheit aufrecht zu erhalten. Aber viel Zeit ist nicht mehr, es geht auf die Zielgerade und die finale Entscheidung soll im Laufe des Jahres 2026 stattfinden.
Hintergrund
Die aktuellen Kennzeichnungsvorschriften ermöglichen es den Verbrauchern, sich für oder gegen den Kauf von Produkten zu entscheiden, die GVO enthalten, sowie den Herstellern und Verarbeitern, GVO aus ihren Produkten auszuschließen. Diese Kennzeichnungsvorschrift soll nun gemäß des Vorschlags der europäischen Kommission für NGTs abgeschafft werden.
Die derzeit geltende Risikobewertung und Rückverfolgbarkeitspflicht für GVO ermöglicht es, die Gefährlichkeit von GVO-Produkten zu erkennen, sie zu analysieren, zu überwachen und sie ggfs. vom Markt zu nehmen, wenn die Anforderungen an Gesundheit und Umwelt nicht erfüllt werden. Auch diese Risikobewertung und Rückverfolgbarkeitspflichten sollen nun gemäß dem Vorschlag der europäischen Kommission für NGTs aufgeweicht werden. Hierdurch droht irreversibler Schaden, da Produkte ohne Prüfung und Folgenabschätzung auf den Markt kommen. Das Vorsorgeprinzip ist damit aufgehoben.
Die aktuell gelebte Koexistenz von GVO und nicht-GVO ermöglicht die technische Trennung von Unternehmen bzw. Produkten mit und ohne GVO, sodass beide Möglichkeiten nebeneinander bestehen können. Wenn es keine Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnungspflicht gibt, können die Unternehmen, die den Einsatz von GVO und NGT ablehnen, nicht mehr nebeneinander existieren oder überhaupt existieren. Der GVO bzw. NGT-Sektor wird aufgrund der Probleme mit der genetischen Kontamination, insbesondere von Saatgut, die Oberhand gewinnen.
Bereits 367 Unternehmen haben sich in Europa positioniert, um die Wahlfreiheit der Verbraucher in Bezug auf den Verzehr von Produkten aus gentechnisch veränderten Pflanzen zu erreichen. Umfragen zufolge fordern 92% der europäischen Verbraucher, dass Produkte, die Zutaten enthalten, die durch genetische Veränderungen entstanden sind, gekennzeichnet werden müssen, unabhängig davon, ob es sich um alte Techniken der Genmanipulation (GVO) oder neue Techniken (NGT) handelt. 96% sind der Meinung, dass Pflanzen, die aus neuen gentechnischen Verfahren hervorgegangen sind, immer einer Risikobewertung unterzogen werden sollten.